UNTERSTÜTZUNGSGESUCH

Anträge und Unterstützung werden nur bearbeitet, wenn die kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Hauptsitz der antragsstellenden Einheit muss  in der Schweiz
  • Nachweis der Steuerbefreiung des Unternehmens
  • Feldaktivitäten  muss in der Schweiz im Bereich sozialer Tätigkeiten und  der Hilfe für die nächste Generation
  • Entität ohne professionelle Fundraising-Struktur
  • Nachweis der Freiwilligenarbeit innerhalb der Entität
  • Genaue Beschreibung der Aktivitäten und / oder des Projekts
  • Rechtfertigung der Vielzahl von Anträgen auf finanzielle Unterstützung
  • Das Projekt muss zu 50%  ausserhalb der Spende DSR finanziert werden
  • Für die Finazierung wiederkehrende Aktivitäten darf die Spende der Stiftung DSR die Limit von 20% des gesamten jährlichen Betriebsbudget nicht überschreiten
  • Beweis der Entität, dass Ihre finanzielle Kapazität nachhaltig gesichert ist:
    • Sie –a posteriori – die korrekte Verwendung der Spende nachweist
    • Sie in ihrem Jahresbericht, die von der Stiftung DSR erhaltene Spende erwähnt
    • Sie spontan – a posteriori – ihre genehmigte Jahresrechnung zur Verfügung stellt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für das Jahr 2023 wird die Stiftung DSR Aktivitäten und /oder Projekte unterstützen, die sich auf Verteilung von Mahlzeiten oder von Lebensmitteln und /oder Grundbedarfsgütern

Bewerbungen müssen vor dem 31. März 2023 und ausschliesslich über diese Website eingereicht werden.

Bis September 2023 werden wir Ihnen mitteilen, ob Ihr Antrag angenommen wurde und in welcher Höhe wir Sie unterstützen.

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REGLEMENT

Sämtliche Unterstützungsgesuche müssen folgenden Kriterien entsprechen:

Zwingende Bedingungen, die mit der Gewährung einer Unterstützung verbunden sind:

Die Stiftung DSR übernimmt keine Verantwortung für Projekte, die sie unterstützt.