UNTERSTÜTZUNGSANTRAG

Anträge und Unterstützungsgesuche werden bearbeitet, wenn folgende kumulative Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Hauptsitz des Unternehmens ist in der Schweiz ;
  • Das Unternehmen erbringt den Nachweis, das es steuerfrei ist ;
  • Das Unternehmen übt soziale Tätigkeiten in der Schweiz aus und leistet Hilfe an der nächsten Generation ;
  • Das Unternehmen ist eine Entität, welche über keine professionnelle Fundraising-Struktur verfügt ;
  • Das Unternehmen muss nachweisen, dass freiwillige Arbeit innerhalb des Entität geleistet wird ;
  • Das Unternehmen muss eine genaue Beschreibung seiner Aktivitäten und/oder des Projektes darstellen ;
  • Das Unternehmen muss darlegen, weshalb eine finanzielle Unterstützung nötig ist ;
  • Das Projekt muss zu 50% mit einer anderen Finanzierungsquelle als die DSR-Spende finanziert werden ;
  • Für die Finanzierung von wiederkehrenden Aktivitäten darf die DRS-Spende eine Grenze von 20% des gesamten jährlichen Betriebsbudgets nicht überschreiten ;
  • Die Entität muss den Beweis erbringen, dass Ihre finanzielle Kapazität nachhaltig gesichert ist ;
  • Die Entität muss im Nachhinein die korrekte Verwendung der Spende nachweisen können ;
  • Die Entität muss in ihrem Jahresbericht, die von des DSR Stiftung erhaltene Spende erwählen ;
  • Die Entität muss im Nachhinein ihre genehmigte Jahresrechnung zur Verfügung stellen

Im Jahr 2025 wird die DSR Stiftung Aktivitäten und /oder Projekte unterstützen, welche die Verteilungen von Mahlzeiten oder von Lebensmitteln und /oder lebensnotwendige Güter betreffen und mit der Aufwertung der Person und der Stärkung der sozialen Bindung.

 

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REGLEMENT

Sämtliche Unterstützungsgesuche müssen folgenden Kriterien entsprechen:

Zwingende Bedingungen, die mit der Gewährung einer Unterstützung verbunden sind:

Die Stiftung DSR übernimmt keine Verantwortung für Projekte, die sie unterstützt.