REGLEMENT
Sämtliche Unterstützungsgesuche müssen folgenden Kriterien entsprechen:
- Eine Unterstützung wird ausschliesslich juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz gewährt, und zwar für Projekte, die ein soziales oder spirituelles Ziel verfolgen und mit den statutarischen Zielen der Stiftung DSR vereinbar sind.
- Sämtliche Gesuche müssen in elektronischer Form über die Internetseite der Stiftung DSR eingereicht werden, unter strikter Einhaltung der Eingabefrist. Nach Ablauf dieser Frist wird kein Gesuch mehr angenommen.
- Damit das Gesuch geprüft werden kann, ist die Zustellung der auf der Liste verlangten Unterlagen unerlässlich.
- Jedes unvollständige Dossier wir automatisch abgelehnt.
Zwingende Bedingungen, die mit der Gewährung einer Unterstützung verbunden sind:
- Der Begünstigte einer Unterstützung der Stiftung DSR vermerkt im Zusammenhang mit dem unterstützten Gesuch in expliziter und deutlich lesbarer Form auf all seinen Informationsträgern oder in seinen Tätigkeitsberichten « Mit der Unterstützung der Stiftung DSR ».
- Der Begünstigte muss den gewährten Betrag ausschliesslich für die Finanzierung des Projekts verwenden, für das die Unterstützung gewährt wurde. Sämtliche Änderungen bezüglich des Unterstützungszwecks müssen zwingend Gegenstand eines im voraus eingereichten Bewilligungsgesuchs sein.
- Die Verwendung der gewährten Unterstützung muss durch eine explizite Verbuchung des Betrags in der Rechung der begünstigten Organisation unter der Rubrik « Unterstützung der Stiftung DSR » ausgewiesen werden.
- Die für das laufende Jahr gewährten Unterstützungsbeträge werden nicht systematisch erneuert. Sämtliche Projekte jedoch, die eine Finanzierung über mehrere Jahre benötigen, müssen eine Unterstützung in degressiver Form vorsehen.
Die Stiftung DSR übernimmt keine Verantwortung für Projekte, die sie unterstützt.